Urneneinzel- und Urnendoppelgrabstätte

Ein Urneneinzel- oder Doppelgrab lässt viel Raum für eine persönliche Gestaltung. Der Grabstein kann im Rahmen der Gestaltungsordnung individuell gestaltet werden. Die Einfassung des Grabes ist einheitlich aus Tarngranit. Die Grabstätte muss zum Teil bepflanzt werden. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre. Bei Doppelgräbern verlängert sich bei einer Zulegung die Ruhezeit um weitere 25 Jahre.

Die Pflege liegt bei den Nutzungsberechtigten.

Urnenbaumgrabstätten

Urnenbaumgrabstätten sind sowohl als Einzel- oder Doppelgrab möglich. Die Urne wird dabei an einem Baum beigesetzt. Statt eines Grabsteins wird der Name, Geburtstag und Todestag auf einer Bronzetafel festgehalten. Die Ruhezeit beträgt je Urne 25 Jahre. Bei Doppelgräbern verlängert sich bei einer Zulegung die Ruhezeit um weitere 25 Jahre.

Die Pflege des Baums und des Beets liegt bei der Friedhofsverwaltung. Das Ablegen von persönlichen Gegenständen ist leider nicht möglich.

Urnenpartnergrabstätten

Eine Urnenpartnergrabstätte ist grundsätzlich eine Doppelgrabstätte für Urnen. Eine solche Grabstätte hat in ihrer Mitte eine Granitstele. An ihr wird mit einer Bronzetafel (Name, Geburtstag, Todestag) der Verstorbenen gedacht. Je Stele sind vier Dopplegrabstätten vorgesehen. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre. Bei einer Zulegung verlängert sich die Ruhezeit um weitere 25 Jahre.

Die Pflege der Grabstätte liegt bei der Friedhofsverwaltung. Das Ablegen von kleinen persönlichen Gegenständen ist möglich.